Gemeindeordnung
1 .Mitglied der Gemeinde kann jede Person sein, die Buße getan hat, durch den Glauben an Jesus Christus Vergebung der Sünden erhalten hat und durch den Glauben mit Wasser getauft wurde. (Apostelgesichte 2:38;41, Markus 1:15, Römer 1:5)
2. Jedes Mitglied der Gemeinde nimmt entsprechend seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten am Leben der gemeinde teil, geleitet vom Wort Gottes und den Entscheidungen der gemeinde. ( 1. Petrus 4:10, Epheser 4:11-16)
3. Jedes Kirchenmitglied sollte sein Leben im Einklang mit dem Wort Gottes ändern. ( 2. Petrus 1:5-10, Kolosser 3: 5-10)
4. Die Mitgliedschaft in der gemeinde ist eine freiwillige Entscheidung eines Einzelnen auf Basis seines Glaubens und seiner Überzeugungen. ( Johannes 6: 67-69, Matthäus 16:16-18)
5. Menschen, die eine Gemeinde besuchen, werden in Mitglieder, Konvertierten und Besucher unterteilt.
6. Ein Ausschluss aus der Gemeinde ist möglich:
• basierend auf persönlicher Entscheidung und Wunsch;
• durch Beschluss des Ministerrats, wenn eine Person in Sünde lebt, Christus nicht nachfolgen will, keine Reue zeigt oder ihm Ungehorsam ist. (1. Petrus 5:5, 1. Korinther 5:13, 1. Timotheus 5:24)
7. Jedes Kirchenmitglied beteiligt sich durch freiwillige Spenden an der materiellen Unterstützung der Gemeinde (2. Korinther 9:6-7, Lukas 8:3, Hebräer 7:8-9)
Pastoren, Diakone und Leiter – übernehmen folgende Verantwortung:
Predigten der reinen, unbeschädigten biblischen Lehre.
Schutz der Gemeinde vor falschen Lehren.
Die Sorge um jedes Mitglied der Gemeinde.
Die Sorge um Frieden und Einheit (Römer 14:19, 1. Petrus 5:1-3)